Honorierung
Die Besoldung der reformierten Organistinnen und Organisten erfolgt im Kanton Graubünden gemäss den Richtlinien der evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden (Reglement 937) auf Seite 479 von 562. Diese Richtlinien wurden per Januar 2022 überarbeitet und sind für alle Kirchgemeinden mit kantonaler finanzieller Unterstützung verbindlich. Den übrigen Kirchgemeinden ist es selbst überlassen, die Honoraransätze höher als vorgegeben anzusetzen.