VOGRA

Statuten

Die geltenden Statuten des VOGRA wurden am 24. Februar 2018 an der 85. Generalversammlung in St. Moritz genehmigt. Sie regeln in den Grundzügen den Geltungsbereich, den Zweck und das Verbandswesen. Zusammen mit dem Reglement der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Graubünden bilden sie die Grundlage der Anstellung der Organistinnen und Organisten im Kanton. Per Januar 2022 ändert sich das Personalgesetz der evangelisch-reformierten Landeskirch des Kantons Graubünden und dadurch wird es auch zu Veränderungen in den Lohnansätzen der Organistinnen und Organisten kommen.

Geltungsbereich

Die Regelungen der Statuten gelten für alle Ehren-, Passiv-, Kollektiv- und Aktivmitglieder. Zudem sind die Honorarbestimmungen für alle Kirchgemeinden im Finanzausgleich verbindlich. Bei Schwierigkeiten bezüglich der Auszahlung mit den einzelnen Kirchgemeinden können sich die Organistinnen und Organisten an den Kassierer der Kantonalkirche wenden.

Aufgaben des Verbandes

Förderung seiner Mitglieder in beruflicher (musikalischer und liturgischer) sowie wirtschaftlicher Hinsicht durch:

  1. Kurse für Organistinnen und Organisten sowie für Chorleiterinnen und Chorleiter
  2. Gratisabgabe der Zeitschrift „Musik im Gottesdienst“ an Aktiv-, Ehren- und Kollektivmitglieder
  3. Aufstellung von Richtlinien für die Anstellung und Besoldung
  4. Vertretung ihrer Anliegen vor den Behörden
    • Förderung des Kirchengesangs in den Gemeinden
    • Förderung von Nachwuchs an der Orgel und in der Chorleitung
    • Beratung in Orgelbaufragen


Mitglieder des Verbandes

  1. Aktivmitglieder
    - Berufs- und Laienorganistinnen und –organisten
    - ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern
    - Dirigentinnen und Dirigenten von Chören, die kirchenmusikalische Funktionen ausüben
    - Pfarrerinnen und Pfarrern
    - auswärtige Mitglieder: ehemalige Aktivmitglieder, die den Kanton verlassen haben, sowie Organistinnen und Organisten anderer Kantone
  2. Passivmitglieder
  3. Personen, die durch ihren Mitgliederbeitrag die Bestrebungen des Verbandes unterstützen
  4. Ehrenmitglieder, die sich um den Verband besonders verdient gemacht haben
  5. Kollektivmitglieder, Kirchgemeinden, Vereine oder Firmen


Organe des Verbandes

  • Generalversammlung
  • Vorstand
  • Revisorat


Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern

  • Präsidentin/Präsident
  • Aktuarin/Aktuar (Vizepräsidentin/Vizepräsident)
  • Kassierin/Kassier
  • Beisitzerin/Beisitzer
  • Beisitzerin/Beisitzer